Wenn Sie Ihre Wertkarten SIM-Karte nicht registrieren, stehen Ihnen keine Mobilfunkservices zur Verfügung (ausgenommen Notrufe).
Ja, Notrufe sind auch von einer nicht registrierten Wertkarten SIM-Karte möglich.
Ja, ein vorhandenes Startguthaben steht erst durch die Aktivierung Ihrer Wertkarten SIM-Karte zur Verfügung. Um die SIM-Karte aktivieren zu können, müssen Sie die Wertkarten SIM-Karte vorab registrieren.
Den für Sie jeweils gültigen Ablauf finden Sie unter folgenden Links.
Eine Registrierung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Diese schriftliche Vollmacht ist vorzulegen, die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und eine Ausweiskopie vom Ersteller der Vollmacht vorlegen.
Wertkarten SIM-Karten können ausschließlich auf natürliche Personen registriert werden.
Wertkarten SIM-Karten können für Kinder ab dem 7. Lebensjahr registriert werden, wobei aber erst Kinder ab dem 14. Lebensjahr die Richtlinien zur Datenschutzgrundverordnung anerkennen müssen.
Eine Roaming Nutzung ist leider nicht möglich.
Eine Registrierung einer Wertkarten SIM-Karte ist im Ausland leider nicht möglich.