Der Grund ist eine Gesetzesänderung im österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003).
Seit 01.01.2019 müssen Sie Wertkarten SIM-Karten vor der Aktivierung verpflichtend registrieren.
Sie haben bereits eine aktive Wertkarten SIM-Karte? Dann müssen Sie sich spätestens ab 01.09.2019 gesetzlich registrieren, da wir sonst keine weitere Aufladung mehr durchführen dürfen.
Sie können sich ganz einfach
Ja, Sie müssen auch Ihre bestehenden aktiven Wertkarten SIM-Karten spätestens ab dem 01.09.2019 registrieren, da ansonsten keine weitere Aufladung mehr möglich ist.
Die SIM-Karte muss nicht beim Kauf registriert werden. Die Registrierung kann unabhängig vom Kauf durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Aktivierung der SIM-Karte. Ist die SIM-Karte nicht aktiviert, können keine Mobilfunkservices genutzt werden.
Da wir Sie nicht persönlich kennenlernen, gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Wir sind verpflichtet, Ihre Identität vor der Online-Registrierung festzustellen.
Grundsätzlich erfolgt die Freischaltung nach der Online-Registrierung umgehend.
Sie benötigen dafür einen amtlich gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Für den Kauf einer neuen Wertkarten SIM-Karte ist kein Ausweis erforderlich. Möchten Sie diese aber gleich beim Händler registrieren und aktivieren, müssen Sie einen Ausweis vorweisen. Sie können die Registrierung und Aktivierung auch unabhängig vom Kauf später erledigen.
Ja, Sie können eine auf Sie registrierte Wertkarten SIM-Karte an einen anderen Teilnehmer weitergeben. Es ist dazu eine Registrierung auf den neuen Teilnehmer, also in diesem Fall eine Übertragung notwendig.
Bitte informieren Sie sich hierfür auf der jeweiligen Webseite oder Serviceline Ihres Anbieters.
Solange Ihre neu gekaufte Wertkarten SIM-Karte nicht registriert ist, stehen Ihnen keine Mobilfunkservices zur Verfügung (ausgenommen Notrufe).
Nutzen Sie bereits eine Wertkarten SIM-Karte, stehen Ihnen alle Mobilfunkservices weiterhin zur Verfügung. Ab dem 01.09.2019 können Sie aber kein Guthaben mehr aufladen und somit auch die Gültigkeit Ihrer Wertkarten SIM-Karte nicht verlängern, wenn Sie noch nicht registriert sind.
Ja, Notrufe sind auch von einer nicht registrierten Wertkarten SIM-Karte möglich.
Ja, ein vorhandenes Startguthaben steht erst durch die Aktivierung Ihrer Wertkarten SIM-Karte zur Verfügung. Um die SIM-Karte aktivieren zu können, müssen Sie die Wertkarten SIM-Karte vorab registrieren.
Den für Sie jeweils gültigen Ablauf finden Sie unter folgenden Links.
Wertkarten SIM-Karten können ausschließlich auf natürliche Personen registriert werden.
Bitte informieren Sie sich hierfür auf der jeweiligen Webseite oder Serviceline Ihres Anbieters.
Solange Ihre neu gekaufte Wertkarten SIM-Karte noch nicht registriert ist, stehen Ihnen keine Mobilfunkservices (ausgenommen Notrufe) zur Verfügung - das betrifft auch Roaming im Ausland.
Nutzen Sie bereits eine Wertkarten SIM-Karte, können Sie diese weiterhin im Ausland verwenden, wenn das Ihr Tarif vorsieht und ausreichend Guthaben verfügbar ist.
Ab dem 01.09.2019 können Sie aber kein Guthaben mehr aufladen, wenn Ihre Wertkarten SIM-Karte noch nicht registriert ist.
Verfügen Sie über eine Internetverbindung (z. B. WLAN), können Sie die Online-Registrierung auch im Ausland nutzen.